Carports bieten idealen Voraussetzungen für Spalierobst
Spalierobst braucht eine Rankhilfe, um gut zu gedeihen. Ob Weinreiben, Birnen oder
Aprikosen – die Bandbreite der Pflanzen, die zum Beispiel an einer Hauswand empor wachsen können, ist groß.
Spalierobst sorgt für farbenfrohe Abwechslung im Garten, und die Arbeit mit den Pflanzen trägt jedes Jahr aufs Neue
im wahrsten Sinne des Wortes Früchte. Denn natürlich kann man sich das Obst, zum Beispiel auch als Marmelade oder
auf einem Kuchen, nach der Ernte schmecken lassen. Viele Gartenbesitzer, die einen Carport ihr eigen nennen, nutzen dessen Wände als Rankhilfe für das Spalierobst. Sie
schlagen damit gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Sie integrieren den Carport auf attraktive Weise in die
Gestaltung des Gartens, und das schön anzusehende Grün an der Wand vereint eine angenehme Optik mit praktischem
Nutzen.
Carports bieten große Wandflächen, an denen sehr viele Pflanzen Platz finden. Ob man eine
komplette Wand für das Spalierobst reserviert oder nur einzelne Abschnitte, das bleibt dem jeweiligen Geschmack
überlassen. Auf jeden Fall gewinnt der Carport durch die Bepflanzung noch einen weiteren Nutzen – zusätzlich zu
den Aufgaben, die er ohnehin schon erfüllt. So dient er als sicherer Unterstand fürs Auto, beherbergt Fahrräder
und Kinderspielzeug, und für das Gartenwerkzeug findet sich unter seinem Dach auch noch ein Platz.
Die Nutzung des Carports als Rankhilfe für Obst, aber auch für Efeu und andere Kletterpflanzen, kann auf
verschiedene Weise sehr attraktiv wirken. Wenn der Carport für sich alleine steht, dann kann man mit der
Bepflanzung ganz gezielt Akzente setzen und zum Beispiel mit Weinreben ein mediterranes Ambiente schaffen. Steht
der Carport nah am Garten, bietet es sich an, ihn durch die Pflanzen quasi zu einem Teil der Grünfläche zu machen.
Die Pflanzen könnten dann an der Seite des Carports zum Einsatz kommen, die der angrenzenden Rasenfläche zugewandt
ist. Auf diese Weise entsteht zugleich ein fließender Übergang zwischen dem Garten und dem Rest des
Grundstücks.
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